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Kündigung zum Ablauf
Bei einem 10-Jahresvertrag, der nach dem 25.06.1994 abgeschlossen wurde, ist dieser erstmals zum Ablauf des fünften Versicherungsjahres kündbar.
Nach einem Versicherungsschaden können Sie den Rechtschutzversicherungs-Vertrag innerhalb von 4 Wochen kündigen.
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