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Informationen zum kostenlosen Vergleich der Rüruprente
Der Abschluss ist erst ab 2005 möglich.
Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine neue
Leibrente im Rahmen der Basisversorgung.
Diese wird vom Staat besonders gefördert. Und zwar
können jährlich 12000 EURO(=60%) als
Sonderausgabenabzug für jeden Steuerpflichtigen und
zwar insgesamt für Einzahlungen in die Basisrente
und in die gesetzliche Rentenversicherung abgesetzt
werden.
Bis
2025 steigt dieser Freibetrag auf 20.000 EUR(=100%).
Im Unterschied zu herkömmlichen Privatrenten
unterliegt sie strikten Einschränkungen:
" sie darf nicht kapitalisierbar sein
" nicht vererbbar sein
" nicht veräußerbar und nicht verleihbar sein
Die Besonderheit der RÜRUP- Rente: es gibt kein
Kapitalwahlrecht, bei dieser Rentenform ist nur die
Rentenauszahlung möglich.
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Tarifkombinationen - |
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